Neuigkeiten zum Handelsregister

Lücke für Einzelunternehmen im Handelsregister wird geschlossen

Erleichterungen für Generalversammlungen

Domiziladressen

Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen

Am 01.01.2023 tritt das revidierte Aktienrecht mit angepasster Handelsregister-Verordnung in Kraft. 

 

Lücke für Einzelunternehmen im Handelsregister wird geschlossen

Knapp 30'000 Einzelunternehmen sind im MWST-Register, jedoch nicht im Handelsregister eingetragen. Etwa zwei Drittel dieser Einzelunternehmen deklarieren bei der MWST einen Umsatz von mindestens CHF 100'000. Künftig soll die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV dem Bundesamt für Statistik diese Unternehmen automatisiert melden können. Damit können Handelsregister-Behörden die Eintragungen einfacher überprüfen. Der Bundesrat hat am 29.06.2022 eine entsprechende Vernehmlassung eröffnet.

Erleichterungen für Generalversammlungen

Gemäss Covid-19-Verordnung können Versammlungen von Gesellschaften in elektronischer oder schriftlicher Form oder mit einem unabhängigen Stimmrechtsvertreter durchgeführt werden. Diese Regelung gilt weiterhin bis zum Inkrafttreten des neuen Aktienrechts am 01.01.2023. Formvorschriften hinsichtlich Vorgehen und Versammlungsprotokoll sind jedoch zu beachten.

Domiziladressen

Bestehen Anhaltspunkte, dass eine Adresse eine c/o-Adresse ist, ohne dass sie als solche deklariert wurde, können die Handelsregisterbehörden Belege für die Adresse verlangen (z.B. Mietvertrag).

Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen

Auch nicht börsenkotierte Aktiengesellschaften und GmbHs sind verpflichtet, ein Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen zu führen.Meldepflichtig sind alle Personen, die alleine oder in gemeinsamer Absprache mit Dritten mindestens 25 Prozent der Aktien/Stammanteile oder der Stimmrechte erwerben. Ist die Aktionärin eine juristische Person oder eine Personengesellschaft, muss die natürliche Person gemeldet werden, welche die Aktionärin beherrscht.Wird die Meldepflicht nicht erfüllt, können keine Mitgliedschaftsrechte ausgeübt werden (z.B. keine Teilnahme an der General- oder Gesellschafterversammlung) und die Vermögensrechte (z.B. Anspruch auf Dividende) ruhen. Das Aktien- / Anteilbuch ist entsprechend zu ergänzen.

Am 01.01.2023 tritt das revidierte Aktienrecht mit angepasster Handelsregister-Verordnung in Kraft. Wir unterstützen Sie gerne bei der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und stehen Ihnen für ergänzende Informationen zur Verfügung.

Manuela Pfunder

Park Consulting AG