Besteuerung der Subventionen einer Photovoltaikanlage

Bei hohen Ausgaben durch Liegenschaftenunterhalt gepaart mit der Investition in eine Photovoltaikanlage ist es ratsam, die Subventionszahlungen im selben Jahr zu erhalten. Andernfalls werden diese in verschiedenen Kantonen im Folgejahr zum Steuersatz des nicht mehr reduzierten Einkommens besteuert.

Der Kanton Schaffhausen bietet dabei die Möglichkeit, im Folgejahr erhaltene Zahlungen, bereits in der Steuerperiode des Investitionsjahres zu berücksichtigen. Die Kantone Zürich, St. Gallen und Aargau besteuern die Subventionszahlungen in diesem Fall im Folgejahr als übrige Einkünfte.

Bernhard Meister

Park Consulting AG