Neues Datenschutzgesetz

Per 01.09.2023 sind das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) und die Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) in Kraft getreten.

Mit der Einführung des neuen Datenschutzgesetzes reagiert der Bund auf die veränderten Ansprüche im Umgang mit Daten. Seit Einführung des ersten Bundesgesetzes über den Datenschutz im Jahre 1992 haben sich längst die Nutzung von Internet und Smartphones sowie der sozialen Netzwerke und Cloud-Diensten in unseren Alltag integriert.

Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Transparenz von Datenbearbeitungen zu verbessern und die Selbstbestimmung der betroffenen Personen über ihre Daten zu stärken.

Für Sie als Kunde ändert sich an der Zusammenarbeit mit uns grundsätzlich nichts. Der Schutz Ihrer Daten und die damit verbundene Diskretion sind uns als Treuhandunternehmung seit jeher ein Anliegen und stehen bei unseren Tätigkeiten an erster Stelle. Dieser Grundsatz gilt unvermindert, insbesondere auch im Zeitalter des digitalen Wandels. Auch bei uns wird bei der täglichen Arbeit laufend der Einsatz von neuen Technologien geprüft, um im Rahmen unserer Digitalisierungsstrategie die notwendigen Schritte einleiten zu können.

In diesem Zusammenhang haben wir unsere Datenschutzerklärung neu erstellt, um für Sie Transparenz im Umgang mit Ihren Daten zu schaffen. Den Zugriff zur Erklärung finden Sie in der Fusszeile unter Datenschutz.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Marco Bührer

Park Consulting AG