Homeoffice - was gilt es zu beachten

  • ​​​​​​Besteht Anspruch auf Homeoffice

  • Regelung der Arbeitszeiten

  • Kosten und Kostenersatz

  • Steuerliche Abzüge

 

Zurzeit besteht keine gesetzliche Regelung für das Homeoffice. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Transparenz ist es deshalb ratsam, Homeoffice-Arbeit in Schriftform zu regeln (Homeoffice-Reglement).

Mitarbeiter haben nur dann Anspruch im Homeoffice zu arbeiten, wenn dies vertraglich vereinbart ist.

Den Ort des Homeoffices kann der Arbeitnehmende nicht eigenständig wählen (Ferienwohnung, Ausland).

Damit es bei den Arbeitszeiten keine Diskussionen gibt, empfehlen wir folgende Punkte zu regeln:

  • Betriebsbestimmte und selbstbestimmte Arbeitszeit
  • Wie viele und an welchen Tagen Homeoffice
  • Verlängerte Wochenenden/Ferien
  • Erreichbarkeit
  • Tägliche Ruhezeit 11 Stunden
  • Täglicher Höchstarbeitszeitrahmen 14 Stunden (keine zuschlagspflichten Überzeiten)
  • Art der Zeiterfassung

Ebenfalls sollten die Kosten geregelt sein. Die Bereitstellung von Arbeitsgeräten und Material sollte grundsätzlich durch den Arbeitgeber übernommen werden.  

Möglich ist auch eine Überwälzung der Kosten für Arbeitsgeräte und Material bei BYOD (Bring Your Own Device, bring dein eigens Gerät mit).

Sollte der Arbeitnehmer, aufgrund Platzmangels beim Arbeitgeber, zu Homeoffice gezwungen werden, besteht das Risiko, dass entsprechender Auslagenersatz durch den Arbeitgeber nach Art. 327 a OR zu leisten ist.

Art. 327 a: Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer alle durch die Ausführung der Arbeit notwendig entstehenden Auslagen zu ersetzen, bei Arbeit an auswärtigen Arbeitsorten auch die für den Unterhalt erforderlichen Aufwendungen.

Es dürfen auch Pauschalentschädigungen vereinbart werden. Sehr hohe Pauschalen müssen jedoch im Lohnausweis deklariert werden.

Steuerliche Abzüge von Homeoffice-Kosten sind grundsätzlich ausgeschlossen, ausser:

  • Kein bzw. zeitlich beschränkt verfügbarer Arbeitsplatz im Betrieb
  • Zimmer hauptsächlich für beruflichen Zweck eingerichtet bzw. zusätzlich gemietet

Zum Thema Homeoffice von Grenzgängern erhalten Sie weitere Informationen in unserem Beitrag vom 14.07.2021.

Für weitere Auskünften stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Claudia Mora

Park Consulting AG