AHV-Rentenalter / AHV-Rente

  • Vorbezug oder Aufschub der Rente je nach Erwerbssituation

  • Flexiblere Gestaltung ab 2024 möglich

  • Nichterwerbstätigenbeitrag bei Vorbezug geschuldet

  • Keine Ergänzungsleistungen bei Wohnsitz im Ausland

AHV-Rentenalter / AHV-Rente

Der Bezug der AHV ist flexibel gestaltbar, ein Vorbezug wie auch ein Aufschub der Rente sind möglich.

Beabsichtigen Sie, vor Erreichung des Rentenalters in Pension zu gehen, wird die AHV-Rente um 6.8% pro Jahr lebenslang gekürzt, bei einem Vorbezug von 2 Jahren entspricht dies einer Kürzung von 13.6%.  

Möchten Sie länger berufstätig sein, können sie den Bezug der Altersrente um mindestens ein Jahr und um höchstens fünf Jahre aufschieben.

Bei einem Aufschub um ein Jahr erhöht sich die Rente z.B. um 5.2%, bei zwei Jahren um 10.8%.

Ein Widerruf des Aufschubs ist nach Ablauf der einjährigen Minimaldauer nicht mehr möglich.

Ab 2024 sind Vorbezug wie auch Aufschub deutlich flexibler gestaltbar als nach dem heute geltend Recht. Vorbezüge oder Aufschübe von Teilrenten zwischen 20% - 80% werden möglich sein. Zudem sind maximal 3 Teilschritte erlaubt. Das bei einem Aufschub erzielte Einkommen wird neu rentenbildend sein und kann auch der Reduktion von vorhandenen Beitragslücken dienen.

Bei einem Vorbezug unterstehen Sie weiter der AHV-Beitragspflicht, es fallen AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige an, welche sich nach dem Vermögen und dem mit Faktor 20 ins Vermögen hochgerechneten Renteneinkommen richten. Je nach Vermögensverhältnissen lohnt es sich, eine geringe Erwerbstätigkeit bis zur Erreichung des Rentenalters beizubehalten.

Der AHV-Freibetrag bei weiterhin anfallendem Erwerbseinkommen gilt nicht während des Vorbezugs.

Während des Rentenvorbezugs haben Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Befindet sich der Wohnsitz im Ausland, besteht kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen.

Gegenwärtig liegt die minimale Altersrente für Einzelperson bei CHF 1'225.00 und die Maximalrente bei CHF 2'450.00. Für Ehepaare beträgt die Rente höchstens 150% einer Maximalrente für Einzelpersonen, total CHF 3'675.00 pro Monat.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Claudia Mora

Park Consulting AG