Benützung eines Geschäftsfahrzeuges - Erhöhung Privatanteil und Vereinfachung der Steuerdeklaration ab 01.01.2022 - Anpassung Lohnabrechnung nötig

Erhält ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein Geschäftsfahrzeug zur privaten Nutzung, hat der Arbeitnehmer den Wert dafür, den sogenannten «Privatanteil am Geschäftsfahrzeug», als Einkommen zu versteuern. Die effektive Nutzung des Fahrzeuges für den Arbeitsweg wird als Einkommen versteuert, jedoch auf der anderen Seite als Kosten für den Arbeitsweg bei den Berufskosten aus unselbständiger Erwerbstätigkeit wieder als Abzug geltend gemacht.

Diese Aufrechnung der Fahrkosten für den Arbeitsweg als übriges Einkommen und Abzug als Aufwand für Fahrkosten für den Arbeitsweg soll per 1. Januar 2022 mit einer pauschalen Abgeltung bei der direkten Bundessteuer vereinfacht werden. Einige Kantone haben sich bis heute ebenfalls für diese Vereinfachung entschieden.

Bisher wurde die Pauschale für die private Nutzung (ohne Arbeitswegkosten) mit monatlich 0,8 Prozent (9,6 % pro Jahr) vom Fahrzeugkaufpreis (exkl. MWST) berechnet. Neu wird der Abzug monatlich mit 0.9 Prozent (10,8% pro Jahr) vom Fahrzeugkaufpreis (exkl. MWST) berechnet. Mit dieser Erhöhung des Privatanteils sind die Arbeitswegkosten in Zukunft abgegolten.

Mit dieser Vereinfachung stellt sich jedoch die Frage, wie sich das steuerbare Einkommen verändert, und welche Auswirkungen diese Änderung für diejenigen Arbeitnehmenden mit Aussendienstanteil haben. Die Berechnungsbeispiele geben darüber Auskunft.  

Ob der Kanton Schaffhausen die Änderung für die erweiterte Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen der direkten Bundessteuer anpasst, ist noch abzuwarten.

Wichtig zu beachten ist, dass die Änderung des Prozentsatzes auf 0,9% in die Lohnbuchhaltung integriert wird. Die Privatanteile jener Mitarbeitenden mit Geschäftsfahrzeug sind per 01.01.2022 neu zu berechnen und in der monatlichen Lohnabrechnung entsprechend anzupassen.

Der mit der Umsatzsteuer abzurechnende Privatanteil wird ebenfalls neu 0.9% pro Monat betragen.

Carola Straub

Park Consulting AG