Der per 01.01.2021 eingeführte Vaterschaftsurlaub erlaubt Vätern, innerhalb von 6 Monaten nach Geburt des Kindes, 2 Wochen bezahlten Urlaub zu beziehen. Diese zwei Wochen können am Stück oder verteilt auf einzelne Tage bezogen werden.
Wer hat Anspruch?
Die Anspruchsvoraussetzungen für die Vaterschaftsentschädigung (VSE) sind weitestgehend die gleichen wie der Mutterschaftsentschädigung (MSE). Das heisst man muss im Zeitpunkt der Geburt des Kindes
- erwerbstätig (selbstständig oder unselbständig)
- in 9 Monaten vor der Geburt in der AHV obligatorisch versichert und
- während dieser Zeit mindestens 5 Monate erwerbstätig gewesen sein.
Entschädigung
- Die Höhe der Entschädigung beträgt wie bei der Mutterschaft 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes. Maximal CHF 196.00 pro Tag. Für 2 Wochen Urlaub werden 14 Taggelder (pro Woche 7 Taggelder) bezahlt, was maximal CHF 2´744.00 ergibt.
- Setzt der Arbeitgeber die Lohnzahlung zu 80% fort, wie im Beispiel (Download) aufgezeigt, wird diesem die Entschädigung ausbezahlt, andernfalls geht die Entschädigung direkt an den Vater.
- Geregelt ist der Anspruch auf Vaterschaftsurlaub in Art. 329b OR, Art. 329g OR und Art. 335c Abs. 3 OR; erfolgt die Zahlung an den Arbeitgeber, erhält dieser auch die damit verbundenen AHV-, IV-, EO- und FAK-Prämien entschädigt.
· Weitergehende Regelungen gemäss GAV oder Betriebsreglement sind möglich und zu beachten.
EO-Beitragserhöhung
Die Einführung der VSE bringt auch eine leichte Erhöhung der EO-Beiträge mit sich. Das Erfreuliche daran ist, dass die unliebsame dritte Stelle nach dem Komma damit wieder entfällt. Die EO-Beiträge erhöhen sich um 0.05 Prozent auf 0.5 Prozent. Der Beitrag für AHV, IV, EO beträgt somit neu 5.3 % Prozent für Arbeitnehmende und Arbeitgebende bzw. 10.6 % total.
Weitere Informationen
· Die Bestimmungen der VSE sind im Merkblatt 6.04 – Vaterschaftsentschädigung der AHV genauer erläutert.
· Formular 318.747 – Anmeldung für eine Vaterschaftsentschädigung der AHV
Infos zum Beispiel im Download
- Monatseinkommen vor Geburt des Kindes Brutto CHF 6'400.00.
- Bezug Vaterschaftsurlaub volle 14 Tage
- Entschädigung VSE beträgt in diesem Beispiel CHF 2'598.40
Nadine Cirillo