Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz und einem jährlichen weltweiten Gesamtumsatz von CHF 500'000 oder mehr, unterliegen automatisch der Radio- und TV-Abgabe. Sie erhalten von der Eidg. Steuerverwaltung ESTV jährlich eine Rechnung. Nutzer des Portals «ESTV SuisseTax» erhalten ihre Rechnung elektronisch. Ausgenommen sind ausländische Unternehmen ohne Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz (sogenannte Fiskalvertretungen) sowie nicht mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen.
Die Tarifkategorie ab 2021 bestimmt sich nach der Höhe des Umsatzes gemäss Tabelle im Download.
Unter folgenden drei Voraussetzungen können gewinnschwache Unternehmen die Unternehmensabgaben zurück fordern:
- Die geschuldete Unternehmensabgabe (von CHF 365) wurde bezahlt.
- Das Unternehmen gehört der untersten Tarifkategorie an (Gesamtumsatz CHF 500'000 bis CHF 999'999).
- Es weist im Geschäftsjahr, für welches die Abgabe erhoben wurde, einen Gewinn von weniger als dem Zehnfachen der Abgabe (CHF 3'650) oder einen Verlust aus.
Ein Rückerstattungsantrag für die Unternehmensabgabe 2019 kann somit frühestens im Jahr 2020 nach Vorliegen des Geschäftsjahresabschlusses erfolgen. Für die Unternehmensabgabe 2020 ist ein Rückerstattungsantrag ab dem Jahr 2021 möglich. Die Anträge können innerhalt der 5-jährigen Verjährungsfrist gestellt werden.
Wie beantragen Sie eine Rückerstattung?
Der Antrag zur Rückerstattung stellen Sie auf ESTV SuisseTax. Lassen Sie sich auf ESTV SuisseTax unter «Verwaltung – Vollmachten verwalten» eine neue Vollmacht für die Unternehmensabgabe RTV (UA RTV) freischalten und Sie können den Antrag schnell und einfach online stellen.
Nadine Cirillo