Revision des Familienzulagengesetzes führt zu früherem Anspruch auf Ausbildungszulagen; Ausbildungszulagen bereits ab Ende des 15 Altersjahres

Praktisch unbemerkt von Arbeitgebern und Bezugsberechtigten von Familienzulagen trat die Neuerung des Familienzulagengesetzes in Kraft.

Anlässlich der Sitzung vom 19. Juni 2020 hat der Bundesrat beschlossen, dass die neuen Gesetzesbestimmungen und Verordnungen (vom 27. September 2019) per 1. August 2020 umgesetzt werden.

 

Die Neuerungen umfassen folgende Änderungen:

 

  • Ausbildungszulagen für Kinder in einer nachobligatorischen Ausbildung bereits ab Vollendung des 15 Altersjahres
  • Familienzulagen für arbeitslose Mütter

  • Gesetzliche Grundlage für Finanzhilfen an Familienorganisationen

 

Für Arbeitgeber und bezugsberechtige Eltern von Familienzulagen im Kanton Schaffhausen gilt es zu prüfen, ob allenfalls ein Kind das sich bereits mit 15 Jahren in einer nachobligatorischen Ausbildung (z. Bsp. Lehre oder Kantonsschule) befindet Anspruch auf Ausbildungszulagen hat. Diese sind im Gegensatz zu den Kinderzulagen von aktuell monatlich CHF 230.00 um CHF 60.00 höher, also CHF 290.00. Da die nachobligatorische Ausbildung mit höheren Kosten verbunden ist, sollen auch Eltern, deren Kinder bereits mit 15 Jahren in die Ausbildung kommen, Anspruch darauf erheben können.

 

Das Formular zur Anmeldung für Ausbildungszulagen für Kinder ab 15 Jahren in einer nachobligatorischen Ausbildung der SVA Schaffhausen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.svash.ch/online-schalter/formulare-merkblaetter/formulare-familienzulagen/

 

Für Arbeitgeber und bezugsberechtige Eltern von Familienzulagen in anderen Kantonen empfehlen wir, beim jeweiligen kantonalen Sozialversicherungsamt zu prüfen, ob ein Anspruch auf die meist höhere Ausbildungszulage besteht.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Informationen zu den Ausbildungs-zulagen“ unter folgendem Link:

https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Merkbl%C3%A4tter/Familienzulagen

 

Bei Fragen zur Anspruchsberechtigung oder zum Bezug stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Carola Straub

Park Consulting AG