Unsere Büros bleiben vom 27.12.11 - 02. 01.12 geschlossen.
Datum: 23.12.2011 18:09:02
Frohe Festtage und ein erfolgreiches neues Jahr wünscht Ihnen Ihr Team von der Park Treuhand.
Eidgenössische Volksinitiative zur Erbschaftssteuer mit brisantem Inhalt
Datum: 18.09.2011 18:00:10
Die Staatsfinanzen, wie auch die der Sozialversicherungsanstalten, befinden sich in Schräglage. Zusätzliche Einnahmen sind willkommen. Werden diese von wenigen Steuerpflichtigen finanziert und können durch einen Mehrheitsbeschluss von nicht Betroffenen eingeführt werden, so kann eine Initiative durchaus eine Mehrheit finden.
Bisher haben Gesetzesänderungen immer mit einer gewissen Verzögerung ihre Wirkung erlangt. Im Initiativtext zur Erbschaftssteuerreform sind nun ganz andere Absichten enthalten, da heisst es:
Schenkungen werden rückwirkend ab 1. Januar 2012 dem Nachlass zugerechnet.
Wer ist überhaupt betroffen? Es werden Nachlässe ab 2 Millionen Franken besteuert, wobei die Teile des Nachlasses, welche an den Ehepartner oder eine von der Steuer befreite Institution gehen, nicht erfasst werden. Erbberechtigte Kinder zahlen allerdings 20% Erbschaftssteuer, sofern die 2 Millionen-schwelle überschritten wird.
Liegt Ihr Vermögen über der Freigrenze, sind Überlegungen über die Gestaltung des Nachlasses dringend nötig. Sollte der Inhalt der Initiative in der vorliegenden Form rechtsgültig sein und eine Mehrheit finden, werden steuerplanerische Massnahmen ab dem 1.1.2012 ohne Wirkung auf die Erbschaftssteuerbelastung bleiben.
Eintragung im offiziellen UID-Register ist kostenlos
Datum: 19.08.2011 12:48:15
Kaum ist die neue UID-Nummer geboren, will daraus eine Organisation für sich neue Einnahmen generieren.
Ein in nahezu behördlichem Design abgefasstes Schreiben, fordert zu einem kostenpflichtigen Eintrag in einem privaten Unternehmensregister auf. Ein Einzahlungsschein liegt selbstverständlich bei.
Diese Korrespondenz sollte nach unserer Einschätzung so rasch als möglich vernichtet werden.
Sämtliche Einträge im offiziellen UID-Register sowie auch im Register der Mehrwertsteuerpflichtigen sind kostenlos.
Revisionspflicht: Neue Schwellenwerte für die ordentliche Revision
Datum: 15.07.2011 17:29:32
Die auf das Jahr 2008 eingeführte Regelung der Revisionspflicht soll, sofern kein Referendum gegen diese Anpassung ergriffen wird, auf den 1. Januar 2012 neu aufgestellt werden.
Die ordentliche Revision soll nur noch für Firmen gelten, welche in 2 aufeinanderfolgenden Jahren eine Bilanzsumme von CHF 20 Mio. einen Umsatz von CHF 40 Mio. bzw. eine Mitarbeiterzahl von 250 erreichen oder übertreffen. Dabei müssen zwei dieser Kriterien erfüllt werden.
Ebenfalls sollen diese Grössenkriterien für die Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung herangezogen werden.
Dank dieser Anpassungen werden viele KMU-Betriebe von den hohen Kosten einer ordentlichen Revision entlastet werden. Allerdings werden möglicherweise die Anforderungen an die Eingeschränkte Revision verschärft werden, dies um eine gesicherte Aussage zum Zustand, der von der ordentlichen Revision befreiten Unternehmen, trotzdem zu gewährleisten.
Die Möglichkeit zum Opting-out soll weiterhin, für Firmen mit durchschnittlich weniger als 10 Vollzeitstellen, gegeben sein.
Ausbildung oder Weiterbildung?
Datum: 04.06.2011 11:28:39
Dieser Teilbereich der Berufsauslagen führt immer wieder zu Abgrenzungsproblemen. Wo endet die Ausbildung und wo beginnt die Weiterbildung? Was wird zum Abzug zugelassen?
Grundsätzlich gilt die Abzugsfähigkeit für Weiterbildungs- und Umschulungskosten.
Weiterbildungskosten sind damit abzugsfähige Berufskosten. Sie dienen zur Erhaltung und/oder Sicherung der vom Steuerpflichtigen erreichten beruflichen Stellung oder zum Aufstieg in eine gehobenere Stellung im angestammten Beruf. Abzugsfähig sind:
Kurskosten, Prüfungsgebühren
Kosten für das Kursmaterial (Unterlagen, Bücher, usw.)
Reisekosten
Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Fahrkosten am Kursort
Die Kosten sind in einer Aufstellung nachzuweisen.
Bisher wurde bei der Abwägung der Abzugsfähigkeit immer wieder der Bezug zum angestammten Beruf ins Feld geführt. Der Entwurf zum neuen Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten blendet genau diesen Knackpunkt aus. Der direkte Bezug zum aktuellen Beruf soll danach unerheblich werden. Es sollen nur noch Kosten bis zum ersten Abschluss der Sekundarstufe II (Matur, Abschluss Berufslehre) als Ausbildungskosten gelten.
Sprachaufenthalte ohne Sprachschule werden aber weiterhin als Lebenshaltungskosten behandelt werden.
In eigener Sache: Fundierte Beratung verlangt nach Weiterbildung
Datum: 05.02.2011 12:36:29
Im vergangenen Jahr wurden verschiedene Gesetzesänderungen in Kraft gesetzt oder vorbereitet.
Um Ihre Interessen umfassend und kompetent zu vertreten, haben wir unser Wissen aktiv weiterentwickelt. Neben Jonas Hallauer, welcher sein Studium an der ZHAW zum Bachelor in Wirtschaftsrecht während 2 Tagen pro Woche vorantreibt, haben die Beraterinnen und Berater insgesamt während rund 16 Arbeitstagen an Fachkursen und Seminaren teilgenommen, davon:
Mehrwertsteuer 6.5 Tage
Direkte Steuern 6.0 Tage
Treuhand, Revision
und Sozialversicherungsrecht 3.5 Tage
Bruno Weber und Bernhard Meister sind daneben als Dozenten in den Gebieten MWST, direkte Steuern, Sozialversicherungen und Gehaltswesen tätig.
Sozialversicherungen: Beiträge und Leistungen 2011
Datum: 07.01.2011 11:24:29
Auf das Jahr 2011 hin wird die maximale jährliche einfache AHV-Altersrente um Fr. 480.-- auf Fr. 27'840.-- erhöht. Dieser Wert bildet die Basis für verschiedene Grenzwerte im Bereich der gebundenen Vorsorge.Einerseits steigen die nicht BVG-pflichtigen Löhne leicht an, anderseits erhöht sich die maximal versicherte Lohnsumme.
Die maximalen Grenzwerte der Säule 3a liegen für Erwerbstätige, ohne Zugehörigkeit zu einer 2. Säule, neu bei Fr. 33‘408.--; für die übrigen Erwerbstätigen bei Fr. 6‘682.--.
Erwerbstätige im Rentenalter dürfen den hohen Grenzwert in Anspruch nehmen.
Ersatz der 6-stelligen MWST-Nummer durch die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID)
Datum: 24.12.2010 08:14:28
Was ist die UID?
Das Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Jedem Unternehmen in der Schweiz wird eine einheitliche Identifikationsnummer zugeteilt, damit der Datenverkehr, die administrativen Abläufe sowie statistischen Auswertungen auf einfache und sichere Art erfolgen können.
Was sind die Auswirkungen bei der MWST?
Die MWST-Behörde wird die UID-Nummer ab dem 1. Januar 2011 in ihre Informationssysteme integrieren. Die UID-Nummer wird die 6-stellige MWST-Nummer ersetzen.
Welche Übergangsfristen gelten?
Ab dem 1. Januar 2011 gilt eine Übergangsfrist von 3 Jahren, in der Sie wahlweise die alte 6-stellige MWST-Nummer oder die neue UID-Nummer benutzen können. Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2014 dürfen Sie nur noch die neue UID-Nummer verwenden.
Wann erhalte ich die neue UID-Nummer?
Im ersten Semester 2011 werden alle mehrwertsteuerpflichtigen Personen und Unternehmen über die ihnen zugeteilte UID-Nummer orientiert. Sie werden dazu ein ausführliches Schreiben zu den Anpassungen im MWST-Register erhalten.
Wie sieht die neue UID-Nummer aus?
Die neue UID-Nummer hat folgendes Format: CHE-999.999.999. Für die MWST wird die UID-Nummer mit dem Zusatz "MWST" ergänzt. Die MWST-Nr. lautet dann zum Beispiel CHE-999.999.999 MWST.
Ist sofortiger Handlungsbedarf gegeben?
Wir können Sie beruhigen. Hektik ist über die Feiertage keine angebracht. Für die Umstellung auf die neue UID-Nummer besteht eine Übergangsfrist von mehreren Jahren. Wir werden Sie im neuen Jahr laufend informieren, welche Schritte in die Wege geleitet werden müssen.
Berufliche Vorsorge: Bundesgerichtsentscheid zur Sperrfrist für Kapitalzahlungen
Datum: 26.10.2010 18:34:58
Die bundesgerichtliche Rechtssprechung übernimmt und konkretisiert die dreijährige Kapitalrückzugssperre.
Zu beachten ist, dass die in die Vorsorgeeinrichtung einbezahlten Beträge nicht ausgesondert und die Leistungen aus Vorsorgeeinrichtungen nicht aus bestimmten Mitteln, sondern aus dem Vorsorgekapital der versicherten Person insgesamt finanziert werden.
Auch wenn die späten Einkaufszahlungen betragsmässig in Rentenform ausgerichtet werden, ist jede Kapitalauszahlung in der Dreijahresfrist missbräuchlich und führt zur Verweigerung des Abzugs.
Wenn kurz nach einer Einzahlung Vorsorgemittel in Kapitalform ausbezahlt werden, erscheint das Hin und Her der Mittel nicht als sachgerechte Verbesserung des Versicherungsschutzes, sondern als steuerlich motivierte Geldverschiebung.
Bundesgericht, 12.3.10
Keine Vorsteuerkürzung mehr bei der Rückerstattung der CO2-Abgabe
Datum: 06.10.2010 09:33:27
Die Eidg. Steuerverwaltung hat die Bestimmungen über die mehrwertsteuerliche Behandlung der Rückerstattung der CO2-Abgabe bereits wieder geändert, nachdem sie diese erst in der MWST-Praxis-Info 02 vom 28. Juni 2010 festgelegt hatte.
Ab sofort hat die Rückerstattung der CO2-Abgabe keine mehrwertsteuerlichen Folgen mehr. Die Rückerstattung stellt weder steuerbares Entgelt dar, noch führt sie zu einer Vorsteuerkürzung.
Sollten Sie für die in den letzten Monaten erhaltene CO2-Abgabe bereits eine Vorsteuerkürzung vorgenommen haben, können Sie diese in der nächsten MWST-Abrechnung wieder rückgängig machen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Korrektur der deklarierten Vorsteuerkürzung.
Verein und Mehrwertsteuer
Datum: 31.08.2010 17:35:15
Im Download finden Sie die Dokumentation des Referates "Verein und Mehrwertsteuer", das im Rahmen des Kursangebotes bei BENEVOL Schaffhausen durch Bruno Weber präsentiert wurde.
Die Rückerstattung der CO2-Abgabe kann Ihre Mehrwertsteuerschuld erhöhen
Datum: 05.07.2010 08:11:19
Wie kann eine Gutschrift aus Bundesbern, die zur Reduktion der AHV-Rechnung führt, Ihre MWST-Abrechnung beeinflussen?Die Eidg. Steuerverwaltung möchte sich auch ihren Teil des CO2-Rückerstattungskuchens sichern.
Ist der Ihnen im Jahr 2010 zufliessende Betrag aus der CO2-Rückerstattung kleiner als CHF 2'000, müssen Sie bezüglich MWST nichts unternehmen. Die ESTV verzichtet in diesem Fall aus Vereinfachungsgründen auf eine Vorsteuerkürzung.
Übersteigt die Rückerstattung aber diesen Betrag, müssen Sie eine Vorsteuerkürzung oder eine freiwillige Versteuerung vornehmen. Die Vorgehensweise und die daraus entstehenden Steuerfolgen, stellen wir in den Beispielen im„Download“ dar.
Betriebe, die nach der Saldosteuersatzmethode abrechnen, können die CO2-Rückerstattung ohne Korrekturen als Aufwandminderung auf den Konten Energie, Treibstoffe etc. verbuchen.
Ob dieses Vorgehen der Zielsetzung des neuen MWST-Gesetzes 2010 entspricht, welches den Unternehmen wesentliche Vereinfachungen bringen sollte, wagen wir zu bezweifeln. Wir unterstützen Sie gerne bei der korrekten Ermittlung der Vorsteuerkürzung oder der freiwilligen Versteuerung.
Sie erhalten eine Vorauszahlungsrechnung eines Lieferanten und wundern sich, über den aufgeführten MWST-Satz von 8.0%. Haben Sie etwa den Jahreswechsel verpasst? Nein, wer heute Leistungen fakturiert, welche erst im Jahr 2011 erbracht werden, muss bereits den neuen MWST-Satz verwenden.Sie dürfen 8.0 % Vorsteuer in Abzug bringen. Weitere Angaben finden Sie im „Download“.
Im KMU-Bereich werden in Abhängigkeit zu verschiedenen Grössenkriterien auch ordentliche Revisionen durchgeführt. Diese eigentlich auf Publikumsgesellschaften ausgerichtete Prüfungsart verursacht, durch eine breit abgestützte und ausführlich dokumentierte Prüfung, den Gesellschaften, im Vergleich zur eingeschränkten Revision, deutliche Mehrkosten.
Umso wichtiger ist es, die gültigen Grenzwerte sowie die damit verbunden Prüfungsart zu überwachen.
Die Grössenkriterien für eine ordentliche Revision lauten:
Bilanzsumme von 10 Millionen Franken
Umsatzerlös von 20 Millionen Franken
50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
Von diesen Kriterien müssen deren 2 in 2 aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschritten werden.Sind diese Kriterien nicht mehr erfüllt, wechselt die Prüfungsart gemäss nachfolgendem Beispiel:
2 Grössenkriterien werden in den Jahren 2005 - 2008 erfüllt, im Jahr 2009 fällt die Bilanzsumme unter 10 Millionen:
2009:ordentliche Revision
2010: eingeschränkte Revision
2011: eingeschränkte Revision
2012: Prüfungsart offen, je nach Umfang der Jahre 2010 und 2011
Aktionäre, welche 10 % des Aktienkapitals vertreten, können in jedem Fall eine ordentliche Revision der Jahresrechnung verlangen.
Unternehmer werden ohne risikoreiche Aufbauarbeit
Datum: 11.02.2010 15:24:05
Im Auftrag eines Mandanten verkaufen wir in der Region Thurgau/Schaffhausen einen Gartenbaubetrieb. Weitere Angaben finden Sie im "Download"
Direkte Bundessteuer: Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an politische Parteien sind ab 2011 steuerlich abzugsfähig
Datum: 08.01.2010 18:05:37
Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Ab dem Steuerjahr 2011 können natürliche Personen bei der direkten Bundessteuer bis zu 10‘000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen.
In den Kantonen Schaffhausen, Zürich und Thurgau besteht diese Abzugsmöglichkeit bereits heute, wobei die Abzüge unterschiedlich berechnet werden und mittels Prozent- oder absoluten Werten begrenzt sind.
Beiträge und Leistungen der Sozialversicherungen 2010
Datum: 16.12.2009 10:46:02
Die Grenzwerte erfahren gegenüber dem Jahr 2009 keine Änderungen. Die detaillierten Angaben finden Sie im "Download".
Vergessen Sie nicht, die freiwilligen Einlagen in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) bis zum Jahresende vollständig auszunutzen.
Arbeitnehmer mit beruflicher Vorsorge: Fr. 6'566.--
Selbständigerwerbende und Arbeitnehmer die nicht
einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge angehöhren:20 % des Erwerbs-
Ab 1.1.2010 gilt das neue Mehrwertsteuergesetz, der Satz von 7.6% bleibt uns noch für ein Jahr erhalten.
Wir haben uns durch Aktenstudium und Kursteilnahmen einen Überblick über die Neuerungen verschafft. Verschiedene Sachverhalte sind noch unklar, da aufgrund der kurzfristigen Inkraftsetzung die Ausführungsbestimmugen noch nicht vorliegen. Spätestens per Ende des 1. Quartals 2010 muss jedoch Klarheit herrschen.
Im „Download“ finden Sie eine Übersicht zu den Änderungen sowie eine Anleitung zur nötigen Anpassung der MWST-Satz-Verknüpfung im Sesam.
Über die in Zukunft zusätzlich nötigen Massnahmen werden wir Sie informieren.
Kanton Zürich passt steuerliche Bewertung der Liegenschaften und Eigenmietwerte für die Steuererklärung 2009 nach oben an
Datum: 26.08.2009 07:20:35
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die Weisung diese Woche veröffentlicht. Letztmals waren die Ansätze 2003 geändert worden. Seither sind die Liegenschaftenpreise stark gestiegen, weshalb die Werte nun erhöht werden.
Der Eigenmietwert muss innerhalb einer Bandbreite von 60 bis 70 Prozent des Zinses liegen, den der Eigentümer verlangen könnte, wenn er die Liegenschaft vermieten würde. Die Vermögenssteuerwerte liegen heute klar unter der Mindestgrenze von 70 Prozent des Verkehrswertes.
Der Eigenmietwert steigt gemäss Mitteilung durchschnittlich um weniger als 10 Prozent. Beim Vermögenssteuerwert beträgt der Anstieg im Durchschnitt 16 Prozent. An guten Lagen kann es aber auch 30 und mehr Prozent sein, etwa in den Bezirken Meilen und Horgen oder in der Stadt Zürich. Der Kanton erwartet zusätzliche Steuereinnahmen von 25 Millionen Franken.
Gelten OR und Arbeitsrecht auch bei Schweinegrippe?
Datum: 18.08.2009 12:51:22
Dürfen Ihre gesunden Mitarbeitenden zuhause bleiben, um eine drohende Ansteckung zu vermeiden?
Sind die Angestellten zur Leistung von Überstunden verpflichtet, um die Aufgaben der erkrankten Mitarbeitenden so weit als möglich zu erledigen?
Auf diese und weitere Fragen gibt die Übersicht im „Download“ Auskunft.
Per 1.1.2010 tritt das revidierte MWST-Gesetz in Kraft. Obwohl noch weit weg vom viel gepriesenen Einheitssatz, bringt die Revision einige Änderungen mit sich:
Jährliche Mindestumsatzgrenze Fr. 100'000.-- statt wie bisher Fr. 75'000.--
Vereinfachung der freiwilligen Besteuerung von ausgenommen Umsätzen
Baugewerblicher Eigenverbrauch wird nicht mehr besteuert
Abschaffung der Margenbesteuerung beim Handel mit Occasionen
Erhöhung der Obergrenze für die Anwendung der Saldosteuersatzmethode von 3. Mio auf 5.0 Mio CHF
Vollständiger Vorsteuerabzug bei Ausgaben für Verpflegung und Getränke
Verschiedene Anpassungen im Verfahrensrecht
Eine Satzerhöhung zugunsten der IV wird erst per 1.1.2011 wirksam werden. Infolge der Neuregelung des Vorsteuerabzuges bei Verpflegung und Getränken verändern sich die Saldosteuersätze bereits per 1.1.2010.
Die neuen Bestimmungen verlangen in der Übergangsphase einige Anpassungen. Wir werden Sie darüber rechtzeitig informieren und stehen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Beförderung von Manuela Pfunder
Datum: 18.04.2009 14:59:43
Wir freuen uns, Ihnen die Beförderung von Frau Manuela Pfunder zur Prokuristin mit Einzelunterschrift bekannt zu geben. Sie ist seit mehr als 7 Jahren in unserem Unternehmen tätig und hat während dieser Zeit die Ausbildung zur Fachfrau im Finanz- und Rechnungswesen mit Erfolg abgeschlossen. Aufgrund ihrer Erfahrung und ihrer ausgezeichneten Leistungen wird sie in Zukunft die Funktion einer Mandatsleiterin ausüben.Wir wünschen Manuela Pfunderweiterhin viel Erfolg in ihrer Tätigkeit.
Verwaltungsräte und Geschäftsführer vor neuen Aufgaben
Datum: 12.12.2008 15:20:08
Ungeachtet der Grösse des Unternehmens, ist für Geschäftsjahre mit Beginn nach dem 1.1.08 im Anhang zur Jahresrechnung zu erwähnen, ob und wie die Durchführung einer Risikobeurteilung gemacht wurde.
Die Risikobeurteilung bezieht sich auf Risiken, die einen wesentlichen Einfluss auf die Aussage der Jahresrechnung haben können.
Im Anhang ist nur zu erklären, wie eine Risikobeurteilung gemacht wurde. Das Gesetz verlangt nicht, dass die einzelnen Risiken aufgeführt werden.
Strukturiertes Vorgehen
1. Wesentliche Risiken identifizieren
2. Bewertung der Risiken, Wahrscheinlichkeit des Eintretens und finanzielle Folgen
3. Massnahmen zur Verminderung der Risiken
4. Periodische Neubeurteilung, Ueberwachung, mindestens einmal pro Jahr
Die Risikobeurteilung muss dokumentiert werden.
Bei Fragen zu diesen neuen Aufgaben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Festlegung der Vorgehensweise.
Bernhard Meister
Dienen Wintergarten oder Windfang der Einsparung von Energie?
Datum: 25.10.2008 12:25:36
Die Beantwortung dieser Frage scheint auf Anhieb einfach. JA. Der Wintergarten nutzt im Sinne der passiven Sonnenergienutzung den Glashauseffekt, wodurch der Raum auch ohne Beheizung eine angenehme Temperatur erreicht.Da Investitionen zu Energiesparzwecken den Unterhaltskosten gleichgestellt sind, müssten die Kosten für den Wintergarten abzugsfähig sein.
DieseSchlussfolgerung ist grundsätzlich falsch. Je nach Kanton werden die Kosten für Wintergärten nach Ausbaustandard nur teilweise als Unterhalt anerkannt; verfügt der Wintergarten über eine Heizung, sind sämtliche Abzugsmöglichkeiten gestrichen.
Kann der Wintergarten in seiner Funktion als Windfangeingestuft werden (Windfang = Anbau bei der Eingangstüre, schützt Bewohner vor Zugluft und Regen bei Betreten des Hauses, lässt die Pflegung von Kontakten mit Besuchern zu, ist eine Art Schleuse und weist in der Regel nicht mehr als 2 - 3 m2 auf), so ist die Erstellung im Kanton Zürich den Unterhaltskosten zuzuordnen, während in Schaffhausen nur 50 % zum Abzug zugelassen werden.
Das Verwaltungsgericht Zürich hat entschieden, wie ein Windfang von 11.5 m2 steuerlich zu behandeln ist. Von den Gesamtkosten von Fr. 28‘644.-- wurden insgesamt Fr. 3‘644.-- bzw. 12.7 % zum Abzug zugelassen, also die ungefähren Kosten für einen einfachen Windfang gemäss Detailbeschreibung.
Falls Sie regelmässig mehr als 4 Personen zu Besuch einladen, geben Sie abgestufte Eintreffenszeiten bekannt, damit es im Windfang nicht zu eng wird.
Bernhard Meister
Steht die Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit bevor?
Datum: 01.09.2008 09:15:26
Die Unternehmenssteuerreform II bringt nicht nur Steuervorteile für die Gesellschafter mit wesentlichen Beteiligungen an juristischen Personen. Auch für die Selbständigerwerbenden sind Steuererleichterungen geplant.
Auf Bundesebene werden ab 2009 die während der letzten zwei Jahre vor Geschäftsaufgabe aufgelösten stillen Reserven nur noch zu 1/5 des ordentlichen Tarifs besteuert. Können zudem Vorsorgelücken nachgewiesen werden, darf deren Ausgleich von den stillen Reserven in Abzug gebracht werden.
Die Aufgabe der Erwerbstätigkeit zieht ab 2009 nicht mehr automatisch die Überführung der Geschäftsliegenschaft ins Privatvermögen nach sich.
Bis 2011 müssen die Kantone diese Erleichterungen ebenfalls in ihre Gesetze aufnehmen.
Es lohnt sich, diese Verbesserungen in die eigene Planung einfliessen zu lassen.
Bernhard Meister
Wir stocken auf!
Datum: 14.08.2008 18:29:53
Die umfassende Betreuung unserer Kunden ist unser Auftrag.
Wir suchen nach einer Verstärkung für unseren Sachbearbeiterbereich.
Im "Download" finden Sie den genauen Inseratetext.
Zögern Sie nicht, uns Ihre Bewerbungsunterlagen zukommen zu lassen.
Ab welchem Betrag gilt die Dividendenausschüttung bei der AHV als Lohnzahlung?
Datum: 05.07.2008 13:23:32
Kaum wurde die Unternehmenssteuerreform II vom Stimmvolk knapp angenommen, und damit die Steuersparvariante Lohn statt Gewinnausschüttung möglicherweise zu Makulatur degradiert, hat das Bundesamt für Sozialversicherungen definiert, wie hoch eine Dividendenzahlung überhaupt sein darf.
Die Unternehmenssteuerreform auf Bundesebene bewirkt ab 2009 die Reduktion der Dividendenbesteuerung um 40% bei einer Beteiligung ab 10%. Bietet der Wohnsitzkanton ebenfalls eine reduzierte Besteuerung an, gilt die wirtschaftliche Doppelbesteuerung als aufgehoben. Das Bundesamt für Sozialversicherungen befürchtet nun, dass die Lohnbezüge der leitenden Aktionäre bei KMUs deutlich tiefer ausfallen, da auf der Dividende keine Sozialabgaben fällig werden.
Um diese Vorhaben gleich in richtige Bahnen zu lenken, wurden Richtlinien aufgestellt, wie die Lohnbezüge bzw. die Dividendenauszahlungen zu gestalten sind.
1 . Frage: Ist der bezogene Lohn branchenüblich oder höher?
falls ja, gibt es keine Begrenzung für die Dividendenausschüttung.
2. Frage: nur relevant, falls der bezogene Lohn tiefer als branchenüblich ausgefallen ist: Beträgt die Dividende mehr als 15% des Grundkapitals (Aktien- oder Stammkapital)?
falls nein, gibt es keine Korrektur zwischen Lohn und Dividendenausschüttung falls ja, wird die Dividende nur bis zur Höhe von 15% zugelassen, der über diesem Anteil liegende Betrag wird als Lohn behandelt, bis der branchenübliche Wert erreicht wird.
Nur bei offensichtlich, zur Umgehung der Sozialversicherungspflicht, tief gehaltenen Lohnzahlungen, wird eine Korrektur vorgenommen werden.
Planen Sie die Sanierung Ihrer Liegenschaft? Greifen Sie zur Kamera!
Datum: 09.05.2008 12:58:44
Vermehrt werden wir mit Auflagen oder Aufrechnungen in Zusammenhang mit Liegenschaften-Unterhaltskosten konfrontiert.
Grundsätzlich ist zwischen wertvermehrenden und werterhaltenden Ausgaben zu unterscheiden. Wird in einer Gartenanlage ein alter Baum gefällt oder ein Strauch entfernt und ein neuer gepflanzt, liegt ein werterhaltender Vorgang vor, wird hingegen eine Rasenfläche in einen Steingarten umgewandelt, gilt dies als wertvermehrend.
Planen Sie werterhaltene Unterhaltsarbeiten, so zögern Sie nicht zur Kamera zu greifen um den ursprünglichen Zustand festzuhalten. Sie erleichtern damit den Nachweis des Unterhaltscharakters der Ausgaben erheblich und vermeiden einen Beweisnotstand gegenüber dem Steueramt.
Übrigens gilt der Ersatz Ihrer alten Kamera nicht als Liegenschaftenunterhalt.
Wechsel im Mitarbeiterteam
Datum: 21.04.2008 11:50:41
Markus Günter verlässt die Park Treuhand AG auf Ende des Monats. Nach zweijähriger Tätigkeit will er sein Wissen während eines Auslandaufenthaltes verbreitern, ehe er neue Herausforderungen annehmen wird. Wir wünschen ihm alles Gute und danken ihm für seinen Einsatz.
Seine Stelle wird neu von Jonas Hallauer besetzt werden. Er hat bereits seine kaufmännische Ausbildung mit Berufsmaturität in der Park Treuhand AG absolviert und im letzten Sommer mit einem Spitzenresultat abgeschlossen. In den vergangenen Monaten war er als Durchdiener beim Schweizer Militär in Aktion. Im Herbst wird er das berufsbegleitende Studium zum Bachelor Betriebsökonomie beginnen.
Wir freuen uns auf seinen Wiedereintritt und eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Änderungen der Bestimmungen über die Revision bei Genossenschaften
Datum: 06.03.2008 18:45:24
Am 1. Januar 2008 sind wichtige Änderungen im Gesellschaftsrecht (Obligationenrecht) in Kraft getreten. Die Bestimmungen gelten für alle am 1.1.2008 oder später beginnenden Geschäftsjahre. Welches die Auswirkungen bei Genossenschaften sind, zeigen Ihnen die Folien unseres Referates im Download-Bereich.
BVG-Einkäufe und AHV Beiträge Selbständigerwerbende
Datum: 06.03.2008 18:36:48
Bis heute bestand zwischen den Einkäufen in die 2. Säule und den AHV-Beiträgen der Selbständigerwerbenden kein Zusammenhang. Ende 2007 hat das Bundesgericht jedoch einen Entscheid zugunsten der Selbstständigerwerbenden gefällt.
Neu dürfen 50% der Einkäufe als Geschäftsaufwand verbucht werden und mindern somit das Geschäftsergebnis. Dadurch reduziert sich die Basis für die Berechnung der persönlichen Beiträge an die AHV. Diese betragen 9.5% vom Geschäftsergebnis. Ein Einkauf von Fr. 50'000.-- hat zusätzlich geringere AHV-Beiträge von Fr. 2'375.-- zur Folge.
Der Entscheid des Bundesgerichtes findet auf alle Beitragsjahre Anwendung, welche noch nicht mittels rechtskräftiger Beitragsverfügung veranlagt worden sind.
Bruno Weber
HIM Swiss-Internet AG
Datum: 06.02.2008 20:12:00
Haben Sie auch unaufgefordert Post erhalten? Entsorgen Sie diese bitte umwelt- und kontoschonend! Unser Exemplar finden Sie im "Download".
Auf das Jahr 2008 hin ändern sich die Höchstgrenzen beim versicherten Lohn bei der obligatorischen Unfallversicherung und bei der Arbeitslosenversicherung. Die bisher zur Anwendung gelangte Höchstgrenze von Fr. 106'800.-- wird auf Fr. 126'000.-- pro Jahr angehoben. Alle wichtigen Angaben finden Sie im "Download".
Der Bundesrat setzt erst auf den 1. Januar 2009 das neue Gesetz über Familienzulagen in Kraft, um den Kantonen Zeit für die erforderlichen Anpassungen zu geben.
Die monatlichen Zulagen betragen im Minimum Fr. 200 pro Kind respektive für 16- bis 25-jährige in Ausbildung stehende Kinder Fr. 250.
Die Anspruchsberechtigung ist unabhängig davon, ob jemand voll, teilzeitlich oder gar nicht erwerbstätig ist. Für Nichterwerbstätige gilt der Anspruch bis zu einem steuerbaren Einkommen von zurzeit Fr. 3'315 pro Monat. Die Kantone können indes darüber hinausgehen.
Der Kanton Schaffhausen erhöht die Familienzulagen jedoch bereits auf den 1. Januar 2008, auf die vom Bundesrat vorgeschriebenen Mindestansätze.
Abzug von Vorsorgebeiträgen im Rentenalter
Datum: 12.11.2007 07:49:03
Ab 1.1.2008 können erwerbstätige Rentner Beiträge in die Säule 3a leisten und den Kapitalbezug um 5 Jahre aufschieben. Weitere Einzelheiten im "Download".
Lohn, Spesen oder doch kein Eintrag im Lohnausweis?
Datum: 03.11.2007 11:37:02
Die aktualisierteTabelle mit verschiedensten Leistungen des Arbeitgebers und deren Zuordnung zu den Ziffern des neuen Lohnausweises finden Sie im "Download". Ebenfalls wird die Frage zur AHV-Pflicht beantwortet.
Zur Wohneigentumsförderung stehen den Eigentümern Geldern aus der 2. Säule und der Säule 3a zur Verfügung.
• Unter welchen Bedingungen ist ein Bezug möglich? • Welche Beträge stehen zur Verfügung? • Was geschieht beim Verkauf des Hauses? • Welche Steuern sind fällig? • Verpfändung oder Bezug des Guthabens?
Antworten zu diesen Fragen finden Sie im "Download".
Sandra Dietschweiler und Jonas Hallauer haben ihre dreijährige kaufmännische Ausbildung mit Erfolg abgeschlossen. Wir gratulieren herzlich.
Jonas Hallauer hat das Kunststück fertig gebracht, auf Stufe Berufsmaturität mit dem Spitzenresultat einer Durchschnittsnote von 5.7 abzuschliessen. Eine geniale Leistung und tolle Vorlage für weitere Erfolge. Ganz besonders freuen wir uns auf seine Rückkehr im April 2008 und wünschen ihm für seinen zwischenzeitlichen "grünen Lebensabschnitt" alles Gute.
Direkte Bundessteuer: Linderung der Heiratsstrafe
Datum: 07.03.2007 08:24:17
Die direkte Bundessteuer lässt ab 2008 höhere Abzüge für Ehepaare zu. Die Benachteiligung von Ehepaaren soll gegenüber Konkubinatspaaren reduziert werden. Wie gross ist die Einsparung tatsächlich? Im Download finden Sie Berechnungsbeispiele, welche die effektiven Änderungen aufzeigen.
Im Bereich Formulare finden Sie die neuen Unterlagen zur Bereitstellung der Daten für Ihren Jahresabschluss oder Ihre Steuererklärung.
Grundstückgewinnsteuer trotz Verlust beim Verkauf des Einfamilienhauses?
Datum: 02.12.2006 11:32:49
Der Steueraufschub beim Verkauf eines Einfamilienhauses mit Ersatzbeschaffung ist eine willkommene Steuererleichterung. Fällt jedoch der Grund für den Aufschub dahin, kann selbst bei einem Verlust aus dem Verkauf der Liegenschaft, eine Grundstückgewinnsteuer fällig werden. Weitere Details finden Sie im "Download".
Privatanteil Fahrzeug, 0.8% akzeptieren oder Bordbuch führen?
Datum: 23.11.2006 11:10:55
Die Wegleitung zum Lohnausweis lässt verschieden Varianten zur Abwicklung des privat genutzten Geschäftsfahrzeuges zu.
Entweder es werden 0.8% pro Monat bzw. 9.6% im Jahr zum Bruttoeinkommen addiert oder die gesamte Fahrleistung wird via Bordbuch erfasst. In diesem Fall sind die Privatkilometer mit einem km-Ansatz gemäss TCS-Tabelle zu entschädigen. Welches ist die günstigere Variante?
Die im Download enthaltene Tabelle lässt entsprechende Berechnungen zu. Geben Sie den Kaufpreis Ihres Fahrzeuges im gelb markierten Feld ein. Sie erhalten die Kosten der Pauschalvariante und haben eine Basis, um zwischen Bordbuch und Pauschale zu entscheiden.
Leistungen aus Todesfallrisikoversicherung - Prämie als Geschäftsaufwand verbucht.
Datum: 01.11.2006 13:34:47
Prämien für eine Todesfallrisikoversicherung, welche zur Absicherung eines Geschäftskredites abgeschlossen wurde, dürfen der Erfolgsrechnung belastet werden. Wird eine solche Versicherung infolge Tod des Versicherten zur Zahlung fällig, wird es für die Erben teuer. Die gesamte Auszahlung gilt bei den Erben als Einkommen aus Geschäftstätigkeit. Bei einer Bankschuld von Fr. 500'000.-- muss mindestens eine Versicherungsleistung von Fr. 750'000.-- zur Auszahlung gelangen, damit die Steuerfolgen auch gedeckt werden.
Mehrwertsteuernachforderung bei einer Einzelfirma gilt nicht als geschäftsmässiger Aufwand
Datum: 07.09.2006 10:42:02
Ein Entscheid der Steuerrekurskommission des Kantons Zürich spricht der, infolge einer Revision entstandenen, Nachforderung der MWST die Periodizität ab und lässt die Nachzahlung daher nicht zum Abzug als geschäftsmässiger Aufwand zu.
Dem Unternehmer wird vorgeworfen, er hätte bei nicht genauem Feststehen der Höhe der Beitragsschuld, eine Rückstellung bilden müssen. Damit wäre der Aufwand im richtigen Geschäftsjahr erfasst und zum Abzug zugelassen worden.
Beispiel: Fr. 80'000.— wurden irrtümlich als ausgenommener Umsatz betrachtet und nicht mit der MWST abgerechnet. Steuernachzahlung rund Fr. 6'000.— entgangene Steuerreduktion Einkommenssteuer bei einer mittleren Steuer- und AHV-Belastung von 35% Fr. 2'100.--.
Eine Rückstellung unter dem Titel MWST wird aber seitens der Eidg. Steuerverwaltung als Eingeständnis einer nicht korrekten Deklaration der MWST-Schuld gewertet. Da die MWST im Selbstveranlagungsverfahren ermittelt wird, kann dies als Steuerhinterziehung gewertet werden, falls vom Pflichtigen nicht eine wesentliche Rechtsunsicherheit geltend gemacht werden kann.
Es gibt nur 2 Auswege aus dieser Situation:
Fehlerfreie Abrechnung der MWST zur Vermeidung von Aufrechnungen, was aufgrund der bisherigen Erfahrung in den wenigsten Fällen erreicht wurde. Gründung einer juristischen Person, unter dieser Rechtsform gelten Steuern als geschäftsmässiger Aufwand, entsprechend kann die Nachzahlung in Abzug gebracht werden.
MWST vereinfachte Rückforderung der Vorsteuer
Datum: 31.08.2006 16:44:05
Auch bei Belegen mit unvollständigen Anschriften (Kassencoupons), kann in Zukunft die Vorsteuer zurück gefordert werden, sofern - die Identität der Vertragsparteien gegeben ist - die Rechnung als Geschäftsaufwand oder Investition verbucht wird - die bezogene Leistung für steuerbare Zwecke eingesetzt wird. Als Rechnungsempfänger kann auch ein Mitarbeiter des Unternehmens genannt werden.
Seminare zum neuen Lohnausweis
Datum: 24.07.2006 08:46:22
Unter der Leitung von Bernhard Meister werden verschiedene Seminare durch den kaufmännischen Verband durchgeführt:
Weitere Angaben finden Sie unter www. kv-sh.ch oder www.kvz.ch.
Der neue Lohnausweis
Datum: 17.06.2006 14:32:28
Die Arbeitsgruppe Neuer Lohnausweis empfiehlt die Einführung des neuen Lohnausweises für die Löhne ab 2007, sofern beim Arbeitgeber keine technischen Gründe im Wege stehen. Der Privatanteil für die Geschäftswagen soll von 12.0% auf 9.6% pro Jahr beschränkt werden. Für die steuerliche Behandlung von Aus- und Weiterbildungskosten wird eine einheitliche und grosszügige Handhabung empfohlen.
Der Vorstand der Schweizerischen Steuerkonferenz wird noch im Juni 2006 über das weitere Vorgehen beschliessen.
Im Download finden Sie die aktuelle Tabelle, zu Leistungen des Arbeitgebers und deren Behandlung im Lohnausweis und in der Lohnabrechnung.
Durch die Änderungen werden künftig aus rein formellen Gründen keine Aufrechnungen mehr durch die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) vorgenommen. Die neuen Bestimmungen verpflichten die ESTV, die Formvorschriften nicht überspitzt formalistisch, sondern pragmatisch anzuwenden. Diese Vorschriften über den Formalismus müssen von der ESTV ab deren Inkraftsetzung auch auf alle noch pendenten Fälle angewendet werden. Bruno Weber
BVG-Revision
Datum: 09.05.2006 13:04:18
Die Regelung zur Schliessung von Beitragslücken wurde neu gestaltet. Nähere Angaben finden Sie im Download.
Das Teilsplitting wird im Kanton Schaffhausen ab 1.1.2006 eingeführt und bringt den Ehepaaren eine Steuerentlastung. Weitere Informationen finden Sie im "Download".
Für die natürlichen Personen ergeben sich nur Änderungen in Zusammenhang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz, nähere Angaben finden Sie im "Download" .
Die Gewinnbesteuerung der juristischen Personen erfolgt mittels Proportionalsatz von 8%, was für eigenkapitalkräftige Unternehmen zu einer Mehrbelastung führen wird.
Austrittsleistung der Pensionskasse bei Übersiedlung in EG oder EFTA Staat
Datum: 12.11.2005 12:39:47
In letzter Zeit zirkulierten teilweise ungenaue Informationen über die Situation nach dem 31.5.07 für die Barauszahlung der Austrittsleistung an Versicherte, welche die Schweiz definitiv verlassen und in ein Land der EU oder EFTA übersiedeln. Detaillierte Informationen mit einigen Beispielen finden Sie unten als Download.