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Unternehmensberatung
Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern erstmals für Steuerperiode 2011 wirksam Datum: 28.01.2012 12:27:14
Familien und Einzelpersonen, welche mit Kindern zusammenleben, stehen verschiedene Abzugsmöglichkeiten zu. Neben den bereits bekannten Elementen:
  • Kinderabzug
  • Versicherungsabzug
  • Verheiratetentarif 
  • Kinderbetreuungskostenabzug

steht neu auch der Elterntarif zur Verfügung.

Dieser reduziert die Belastung der direkten Bundessteuer um Fr. 250.-- pro Kind und jede unterstützungsbedürftige Person. Der Elterntarif wirkt direkt auf die Höhe der Steuerrechnung und nicht etwa auf das steuerpflichtige Einkommen.
 
Die richtige Anwendung der Abzüge ist vor allem bei getrennten, geschiedenen oder unverheirateten Eltern knifflig. Je nach Regelung des Sorgerechtes oder zu leistenden Unterhaltszahlungen, verschieben sich die Abzugsmöglichkeiten.  Gerne beraten wir Sie bei der richtigen Deklaration Ihrer Ansprüche.
Torschluss BVG und Säule 3a - Grenzwerte 2012 Datum: 19.12.2011 10:18:20

Es ist höchste Zeit, die Einlagen in die Arbeitgeberbeitragsreserve, die Einkäufe in die berufliche Altersvorsorge sowie die Einlagen in die Säule 3a für das Jahr 2011 zu erledigen.

Der Bestand der Arbeitgeberbeitragsreserve darf den 5-fachen Betrag der jährlichen Arbeitgeberbeiträge umfassen. Die möglichen Einkäufe BVG finden Sie in Ihrem persönlichen BVG-Ausweis.Die maximalen Einlagen in die Säule 3a betragen bei Zugehörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung Fr. 6'682.--, ohne Vorsorgeeinrichtung Fr. 33'408.--.

 

Auf den 1.1.2012 hin werden sich die Grenzwerte nicht verändern. Die genauen Beträge finden Sie im "Download".

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