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Unternehmensberatung
Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern erstmals für Steuerperiode 2011 wirksam Datum: 28.01.2012 12:27:14
Familien und Einzelpersonen, welche mit Kindern zusammenleben, stehen verschiedene Abzugsmöglichkeiten zu. Neben den bereits bekannten Elementen:
  • Kinderabzug
  • Versicherungsabzug
  • Verheiratetentarif 
  • Kinderbetreuungskostenabzug

steht neu auch der Elterntarif zur Verfügung.

Dieser reduziert die Belastung der direkten Bundessteuer um Fr. 250.-- pro Kind und jede unterstützungsbedürftige Person. Der Elterntarif wirkt direkt auf die Höhe der Steuerrechnung und nicht etwa auf das steuerpflichtige Einkommen.
 
Die richtige Anwendung der Abzüge ist vor allem bei getrennten, geschiedenen oder unverheirateten Eltern knifflig. Je nach Regelung des Sorgerechtes oder zu leistenden Unterhaltszahlungen, verschieben sich die Abzugsmöglichkeiten.  Gerne beraten wir Sie bei der richtigen Deklaration Ihrer Ansprüche.
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