Die auf das Jahr 2008 eingeführte Regelung der Revisionspflicht soll, sofern kein Referendum gegen diese Anpassung ergriffen wird, auf den 1. Januar 2012 neu aufgestellt werden.
Die ordentliche Revision soll nur noch für Firmen gelten, welche in 2 aufeinanderfolgenden Jahren eine Bilanzsumme von CHF 20 Mio. einen Umsatz von CHF 40 Mio. bzw. eine Mitarbeiterzahl von 250 erreichen oder übertreffen. Dabei müssen zwei dieser Kriterien erfüllt werden.
Ebenfalls sollen diese Grössenkriterien für die Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung herangezogen werden.
Dank dieser Anpassungen werden viele KMU-Betriebe von den hohen Kosten einer ordentlichen Revision entlastet werden. Allerdings werden möglicherweise die Anforderungen an die Eingeschränkte Revision verschärft werden, dies um eine gesicherte Aussage zum Zustand, der von der ordentlichen Revision befreiten Unternehmen, trotzdem zu gewährleisten.
Die Möglichkeit zum Opting-out soll weiterhin, für Firmen mit durchschnittlich weniger als 10 Vollzeitstellen, gegeben sein.
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